Aktions- und Teilnahmebedingungen

Brompton-Taschenaktion

Die Aktion startet am 15. Dezember 2025 und endet am 31. Januar 2026 (der „Aktionszeitraum“) in Großbritannien, Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Belgien, Spanien oder Italien (jeweils ein „teilnahmeberechtigtes Land“).

Teilnahmeberechtigte Geschäfte sind der Brompton Online-Shop und die Brompton Junction Stores in Berlin, (jeweils ein „teilnahmeberechtigter Shop“). Nur Käufe und Lieferungen innerhalb desselben teilnahmeberechtigten Landes sind teilnahmeberechtigt. Bestellungen von teilnahmeberechtigten Produkten und Aktionsprodukten aus einem teilnahmeberechtigten Shop, die während des Aktionszeitraums aufgegeben und nach Ablauf des Aktionszeitraums versandt werden, sind zum Erhalt eines Aktionsprodukts berechtigt.

Produktpalette

  • C Line 

  • Electric C Line 

  • Electric P Line 

Teilnahmeberechtigte Produkte

  • C Line Urban - 2-gang 

  • C Line Explore - 6-gang

  • Brompton x Tour de France C Line - 6-gang

  • Electric C Line - 4-gang 

  • Electric C Line with Roller Frame - 4-gang

  • Electric C Line - 12-gang

  • Electric C Line with Roller Frame - 12-gang

  • Electric P Line - 12-gang

Werbeartikel

  • Borough Roll Top Tasche Medium Olive (für nicht-elektrische Fahrräder) 

  • Brompton Electric Große Tasche Schwarz (für Elektrofahrräder) 

Die Produkte, die du kaufen kannst, und die Aktionsprodukte musst du in einem teilnehmenden Geschäft in einem teilnehmenden Land kaufen. Wenn du während des Aktionszeitraums ein teilnahmeberechtigtes Produkt in einem teilnehmenden Geschäft kaufst, bekommst du einen Rabatt, der dem Wert des Aktionsprodukts entspricht.

Dieses Angebot gilt nur während des Aktionszeitraums und solange der Vorrat reicht. Die Aktion gilt nur für die oben aufgeführten Nicht-Electric C Line-, Electric C Line- und Electric P Line-Produkte und schließt Käufe in unserem Renewed Store aus. Die Verfügbarkeit der teilnahmeberechtigten Produkte und Aktionsprodukte kann variieren. Käufe von teilnahmeberechtigten Produkten, die nicht in einem teilnahmeberechtigten Geschäft getätigt werden, sind von dieser Aktion ausgeschlossen. 

Brompton behält sich das Recht vor, diese Aktionsbedingungen ohne vorherige Ankündigung zu ändern, einschließlich der Beendigung dieser Aktion zu jedem Zeitpunkt.

Open Design Call – Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter & Partner

Veranstalter:
Brompton Bicycle Ltd („Brompton“), Unit 1, Greenford Park, Ockham Drive, Greenford, Middlesex UB6 0FD, Vereinigtes Königreich.

Partner:
World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026 Programm sowie Museum Angewandte Kunst, Frankfurt am Main (gemeinsam die „Partner“).

 

2. Teilnahmeberechtigung

2.1 Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen mit Wohnsitz oder Immatrikulation in Deutschland, die am Teilnahmeschluss mindestens 18 Jahre alt sind.
2.2 Sowohl Einzelpersonen als auch Teams können teilnehmen. Pro Person bzw. Team ist nur eine Einreichung zulässig.
2.3 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende, Organmitglieder oder freie Mitarbeitende von Brompton, den Partnern oder deren Agenturen sowie deren unmittelbare Familienangehörige und Haushaltsmitglieder.
2.4 Ein Kauf ist nicht erforderlich. Internetzugang ist notwendig. Brompton behält sich vor, einen Alters- und Wohn/Immatrikulationsnachweis anzufordern.

 

3. Zeitraum & Teilnahme

3.1 Teilnahmezeitraum:
Beginn: 23. Januar 2026, 00:01 Uhr (MEZ)
Ende: 22. Februar 2026, 23:59 Uhr (MEZ)
Maßgeblich ist der Zeitstempel des Servers.

3.2 Einreichung:
Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über das Ausfüllen des Teilnahmeformulars auf dieser Landingpage sowie durch das Hochladen der im Briefing (das „Briefing“) spezifizierten Designdateien. Einsendungen per Post oder E-Mail werden nicht berücksichtigt.

3.3 Zulässige Dateiformate, Größenbeschränkungen sowie ggf. Vorlagen sind im Briefing festgelegt. Die Einreichung darf keine rechtswidrigen, beleidigenden, verleumderischen Inhalte enthalten oder Rechte Dritter verletzen. Brompton ist berechtigt, Einreichungen abzulehnen oder zu entfernen, die gegen diese Teilnahmebedingungen oder das Briefing verstoßen.

 

4. Jury & Auswahl

4.1 Nach Prüfung der Teilnahmeberechtigung werden die Einreichungen von einer unabhängigen Jury aus Designexpert:innen und Kurator:innen bewertet:
Matthias Wagner K; Katrin Krupka; Bernd Kracke; 8000Watt; Will Butterworth (die „Jury“).

4.2 Die Bewertung erfolgt insbesondere anhand folgender Kriterien: Originalität, Übereinstimmung mit dem Briefing, Umsetzbarkeit in der Produktion sowie Bezug zu den Themen der World Design Capital 2026 (nachhaltiger, sozialer und kultureller Wandel). Die Entscheidung der Jury ist endgültig.

4.3 Brompton kann eine Shortlist veröffentlichen. Die Aufnahme in die Shortlist begründet keinen Anspruch auf den Gewinn.

 

5. Preise & Projektergebnisse

5.1 Hauptpreis:
Der/die Gewinner:in erhält
– ein Preisgeld in Höhe von 2.500 €,
– ein Brompton P Line Fahrrad mit dem Gewinnerdesign,
– Reise- und Übernachtungskosten zur Teilnahme an den Frankfurt Design Opens.
Eine Barauszahlung des Sachpreises ist ausgeschlossen.

5.2 Auszahlung:
Das Preisgeld wird nach der Veranstaltung und nach Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung oder sonstiger rechtlich zulässiger Zahlungsunterlagen ausgezahlt. Etwaige Steuern sind vom Gewinner selbst zu tragen.

5.3 Reise & Unterkunft:
Brompton organisiert und bezahlt eine angemessene An- und Abreise (Economy Class) sowie eine Übernachtung in einem Standardhotel in Frankfurt. Kosten für selbst gebuchte Reisen werden nur bei vorheriger schriftlicher Zustimmung von Brompton erstattet.

5.4 Zweiter und dritter Platz:
Die Jury vergibt zusätzlich einen zweiten Preis (1.000 €) und einen dritten Preis (500 €). Auch hier tragen die Preisträger selbst die steuerliche Verantwortung.

5.5 Sonderedition:
Brompton wird bis zu fünf (5) Brompton P Line Fahrräder mit dem Gewinnerdesign herstellen (die „Edition“). Diese Fahrräder sind nicht für den regulären kommerziellen Verkauf bestimmt. Brompton darf angemessene Anpassungen aus Gründen der Produktion, Sicherheit, gesetzlichen Vorgaben und Markenintegration vornehmen.

5.6 Zukünftige Nutzung:
Etwaige Auktionen, Verlosungen oder öffentliche Weitergaben eines Fahrrads der Edition sowie entsprechende Spenden erfolgen ausschließlich unter gesonderten Bedingungen und im Einklang mit geltendem Recht. Dies stellt keinen regulären Verkauf dar.

 

6. Geistiges Eigentum

6.1 Rechteinhaberschaft & Zusicherungen:
Die Teilnehmenden bleiben Inhaber:innen der geistigen Eigentumsrechte an ihrer Einreichung. Sie sichern zu, dass das Design originär ist, sie zur Rechteeinräumung befugt sind und keine Rechte Dritter verletzt werden, einschließlich etwaiger KI-gestützter Inhalte mit ausreichendem menschlichem Schöpfungsanteil.

6.2 Lizenz für nicht prämierte Einreichungen:
Mit der Teilnahme räumen die Teilnehmenden Brompton und den Partnern eine weltweite, unentgeltliche, nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung, Speicherung und internen Kommunikation der Einreichung zum Zwecke der Durchführung des Open Calls, der Jurybewertung und der nicht-öffentlichen Archivierung ein. Diese Lizenz endet spätestens sechs (6) Monate nach Bekanntgabe des Gewinners oder nach Abschluss der Edition. Ausgenommen sind minimale Aufzeichnungen zur Nachweisführung.

6.3 Lizenz für das Gewinnerdesign:
Der/die Gewinner:in räumt Brompton eine ausschließliche, weltweite, unentgeltliche Lizenz (inkl. Unterlizenzierung an verbundene Unternehmen und Produktionspartner) ein zur Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung und öffentlichen Wiedergabe des Designs für:
(i) Prototypenbau, Herstellung und Weitergabe der fünf Fahrräder der Edition;
(ii) Ausstellungen und Projektpräsentationen (einschließlich Museumsausstellungen);
(iii) Öffentlichkeitsarbeit und Presse im Zusammenhang mit WDC 2026 und diesem Projekt;
(iv) angemessene Erweiterungen wie Ersatzteile, Sicherheitsupdates und Formatänderungen.

6.4 Urheberpersönlichkeitsrechte:
Soweit gesetzlich zulässig, verzichten die Gewinner:innen darauf, Urheberpersönlichkeitsrechte geltend zu machen, soweit dies für Produktion, Sicherheit, rechtliche Konformität und Markenintegration erforderlich ist, unter Wahrung einer angemessenen Urheberbenennung. Ist ein Verzicht rechtlich nicht möglich, verpflichten sich die Teilnehmenden zur redlichen Ausübung dieser Rechte.

6.5 Über die in Ziffer 5.1 genannten Preise hinaus besteht kein Anspruch auf weitere Vergütung oder Lizenzgebühren.

 

7. Ausschluss & Ersatz

7.1 Brompton ist berechtigt, Teilnehmende bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, das Briefing oder geltendes Recht auszuschließen.
7.2 Im Falle von Rechtsverletzungsansprüchen kann Brompton die Nutzung der betroffenen Einreichung aussetzen und ggf. eine andere Gewinnerauswahl treffen.

 

8. Benachrichtigung & Abwicklung

8.1 Der/die Gewinner:in wird per E-Mail benachrichtigt und muss innerhalb von 5 Tagen reagieren. Andernfalls kann der Preis anderweitig vergeben werden.
8.2 Brompton kann Identitäts-, Alters- und Wohnsitznachweise sowie eine schriftliche Annahmeerklärung verlangen.
8.3 Lieferzeiten für das Gewinnerfahrrad werden nach Abschluss der Produktion mitgeteilt.

 

9. Öffentlichkeitsarbeit & Datenschutz

9.1 Der/die Gewinner:in erklärt sich mit der Nutzung seines/ihres Namens, Bildes und nicht-sensibler biografischer Angaben zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit einverstanden, sofern dem keine berechtigten Datenschutzinteressen entgegenstehen.
9.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von Brompton unter
https://www.brompton.com/legal/privacy
und ausschließlich zu den in diesen Teilnahmebedingungen genannten Zwecken.

 

10. Haftung

10.1 Die Haftung für Tod, Körperverletzung, Betrug oder zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleibt unberührt.
10.2 Im Übrigen haften Brompton und die Partner nicht für technische Ausfälle, nicht vorhersehbare Schäden oder entgangenen Gewinn.

 

11. Schlussbestimmungen

11.1 Brompton behält sich vor, den Open Call aus wichtigen Gründen anzupassen oder abzubrechen.
11.2 Eine Übertragung von Rechten durch Teilnehmende ist ausgeschlossen.
11.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.
11.4 Diese Teilnahmebedingungen stellen die vollständige Vereinbarung dar und berühren keine zwingenden Verbraucherrechte.
11.5 Sprache: Maßgeblich ist die englische Originalfassung. Die deutsche Übersetzung dient der Verständlichkeit.

 

12. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

12.1 Es gilt das Recht von England und Wales.
12.2 Verbraucher:innen mit Wohnsitz in Deutschland bleiben durch zwingende deutsche Verbraucherschutzvorschriften geschützt und können Klage an ihrem Wohnsitz erheben.

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